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 Schulordnung der Von-Galen-Schule Warendorf

Beschluss der Schulkonferenz vom 16.06.2009

 1. Grundwerte unserer Schule als Ort der Begegnung von Menschen

In unserer Schule begegnen sich viele Menschen. Jeder hat verschiedene Fähigkeiten, Interessen, Erfahrungen und Vorstellungen. Alle wünschen sich jedoch, die Schulzeit erfolgreich zu beenden und in guter Erinnerung zu behalten. Ob das gelingt, hängt von der Einstellung und dem Verhalten eines jeden Einzelnen ab.Deshalb verpflichten wir uns als Schüler, Lehrer und Eltern zu

TOLERANZ
wir nehmen jeden mit seinen Stärken und Schwächen an,

RÜCKSICHTNAHME
wir achten auf die Interessen und Bedürfnisse der anderen und gehen auf sie ein,

VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN
wir tragen Verantwortung für unsere Mitmenschen und unsere Umwelt, indem wir uns um sie kümmern und sie schützen,

RESPEKT
wir verhalten uns jedem gegenüber höflich und vermeiden Schimpfwörter, verletzende Äußerungen und Handlungen,

GEWALTFREIHEIT
wir lösen Konflikte ohne Gewalt. Als Unbeteiligte schauen wir nicht gleichgültig weg oder sensationshungrig zu, sondern versuchen aktiv zur Lösung beizutragen. Falls nötig, nehmen wir Hilfe von Streitschlichtern oder Lehrern in Anspruch.

So wollen wir ein positives Vorbild für andere sein.

2. Die Nutzung des städt. Eigentums – Rechte und Pflichten

Die Stadt Warendorf stellt uns Schulbücher, Möbel, das Schulgebäude und Verbrauchsmaterial zur Verfügung. All das behandeln wir sorgfältig, vorsichtig und nur für den vorgesehenen Zweck. Trotzdem kommt es ab und zu vor, dass jemand etwas beschädigt, das ihm nicht gehört. Unabhängig davon, wie und warum das geschah, verpflichtet sich der Betreffende, dazu zu stehen und gegebenenfalls Ersatz zu leisten und nicht den entstandenen Schaden auf die Gemeinschaft abzuwälzen.
In Räumen, in denen wir uns wohlfühlen, macht Lernen mehr Spaß. Deshalb können wir in Absprache mit den Lehrern/dem Schulleiter unsere Klasse/Schule gestalten.
Jede Klasse und jeder Kurs sind für Ordnung und Sauberkeit in ihren Räumen zuständig. Nach Unterrichtsende werden alle Stühle hoch gestellt und der Raum wird gefegt. Jeder Schüler hält seinen Arbeitsplatz und dessen Umgebung sauber.  Darüber hinaus ist jeder einzelne  verpflichtet, Räume, Flure und Höfe der Schule sauber zu halten.
Wir versuchen mit Wasser und Strom sparsam umzugehen sowie Abfälle zu vermeiden und sie ansonsten getrennt zu entsorgen. Damit schonen wir auch unsere Umwelt.
Unsere Schülervertretung legt im Interesse aller fest, welche Klassen für die Schulhof- und Hallensäuberung zuständig sind. Alle Klassen werden dabei berücksichtigt.

3. Nutzung der Bereiche unseres Schulgebäudes und Schulgeländes

Auf unserem Schulgelände können wir unterschiedliche Bereiche für bestimmte Zwecke nutzen: Das Schulgebäude ist ab 7.20 Uhr geöffnet. Wir können uns dann in der Halle oder in unserem Klassenraum aufhalten.
Falls wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen wir es nur innerhalb der dafür vorgesehenen markierten Flächen ab.
Für Mofas, Roller u. Ä. sind am Parkplatz Abstellflächen vorgesehen. Nach Unterrichtsbeginn und vor Unterrichtsende halten wir uns hier nicht mehr auf.
Für PKW von Schülern oder Eltern ist auf dem Parkplatz der VGS keine Abstellmöglichkeit.
Unsere Toiletten werden in, nicht nach den großen Pausen aufgesucht. Wir verlassen sie stets so, wie wir sie vorfinden möchten. Darüber hinaus ist die Toilette kein Aufenthaltsraum.
Die Einrichtung unserer Fachräume hat sehr viel Geld gekostet. Um sie zu schützen, betreten wir Fachräume nur mit dem zuständigen Lehrer.
Das Treppenhaus und die Flure sind keine Aufenthaltsflächen. Um Unfälle zu vermeiden und Störungen des Unterrichts zu verhindern, bewegen wir uns hier umsichtig und ruhig.
Unsere Jacken, Anoraks oder Mäntel sollten an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken vor dem Klassenraum gehängt werden.
Bei Unterricht außerhalb des Schulgeländes warten wir in der Pausenhalle auf unseren Lehrer oder unsere Lehrerin.

4. Besondere Bestimmungen

Handys und andere bild- und tongebende Medien bleiben während der gesamten Unterrichtszeit (Pausen eingeschlossen) und auf dem Schulgelände abgeschaltet in der Schultasche. Bild- und Tonaufnahmen mit diesen Geräten sind hier grundsätzlich verboten. Bei Verstößen sind die Lehrer berechtigt, die Geräte einzuziehen. Den Eltern bleibt es freigestellt, diese nach Absprache in der Schule abzuholen.

5. Die Pausenregelung

Wenn der Schulgong das Ende der Unterrichtsstunde ankündigt und der Lehrer den Unterricht beschließt, beginnt die Pause. In den 5-Minuten-Pausen bleiben alle Schüler in ihrer Klasse oder wechseln zu den Fach-/Kursräumen. Für die großen Pausen gilt folgende Regelung:
Die Schüler der Klasse 5 bis 8 halten sich in der Pause vorwiegend auf dem Schulhof I auf.
Den Klassen 9 und 10 steht vorwiegend der Schulhof II zur Verfügung. Die Pausenhalle darf nur zum Einkauf am Kiosk betreten werden.
Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen dürfen in den großen Pausen das kleinen Fußballfeld auf dem Schulhof II klassenweise nutzen. Dazu wird wöchentlich ein Plan erstellt. Die Schüler der Klassen 5-8 dürfen sich dort in der Pause aufhalten, wenn sie auf dem Plan eingeteilt sind. Dies gilt für die Spieler und die Zuschauer der jeweiligen Klasse.
Leer stehende Klassenräume werden vom Lehrer abgeschlossen.
Regenpausen werden durch einen gesonderten Gong angezeigt.
Während der Regenpausen können die Schüler in den Klassen bleiben oder begeben sich in die Pausenhalle oder auf die entsprechenden Schulhöfe. Die Flure sind keine Aufenthaltsräume. Erklingt bei Schnee, Schneefall oder Glatteis der Gong für die Regenpause, begeben sich alle Schüler in das Gebäude.

6. Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen

Versicherungsrechtliche Bestimmungen auf dem Schulweg der direkte gefahrlose Weg zwischen Elternhaus und Schule. Verunglückt ein Schüler auf einem "Abstecher", so zahlt die Versicherung die anfallenden Kosten nicht.
Auf unserem Schulweg geht es weitaus stressfreier zu, wenn wir uns grundsätzlich rücksichtsvoll und umsichtig verhalten. Als Fahrschüler drängeln und rempeln wir nicht und halten uns an die Anweisungen des Ordnungspersonals. Die älteren Schüler zeigen besonders gegenüber den jüngeren Verantwortung.

Versicherungsrechtliche Bestimmungen während der Unterrichtszeit
Schüler der Sekundarstufe I dürfen nach Beginn ihrer ersten und vor dem Ende ihrer letzten Unterrichtsstunde das Schulgelände nicht verlassen. Das gilt auch für volljährige Schüler unserer Schule. Ausgenommen ist die Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht, um in der Schulmensa ein Mittagessen zu sich zu nehmen.

Unterrichtspflicht gemäß des Schulgesetzes

Unser Recht auf Unterricht beinhaltet Pflichten, die in dem Schulgesetz Nordrhein­Westfalen verbindlich festgelegt werden: Wir müssen, sofern wir gesund sind, am Unterricht teilnehmen. Wir beachten den Schulgong und sind pünktlich im Klassenraum. Das Arbeitsmaterial, das für einen ordnungsgemäßen Unterricht notwendig ist, legen wir bereit, bevor der Unterricht beginnt.

Wir sind dazu verpflichtet, uns auf den Unterricht vorzubereiten, uns aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und unsere Hausaufgaben zu erledigen. Den Anordnungen der Lehrpersonen ist Folge zu leisten.

Arztbesuche werden in der Regel auf den Nachmittag gelegt. Sollten sie dennoch vormittags notwendig sein, so bitten vorher die Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer schriftlich um Freistellung vom Unterricht. Bei Schulversäumnissen benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule telefonisch und teilen anschließend, spätestens nach einer Woche, schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Sollten Schüler aus gesundheitlichen Gründen sich vom Unterricht abmelden wollen, so teilen sie dies dem Klassenlehrer/Fachlehrer mit, der das im Klassenbuch vermerkt. Zusätzlich erfolgen eine Abmeldung (Abmeldeschein) im Sekretariat und die (telefonische) Sicherstellung, dass die Eltern darüber informiert sind.

Ein Schüler kann bis zu drei Tagen vom Klassenlehrer beurlaubt werden. Die Eltern beantragen dieses schriftlich unter Angabe des Grundes bei planbaren Ereignissen spätestens sieben Tage vorher beim Klassenlehrer. Nur in besonderen Fällen darf die Frist kürzer sein. Führerscheinprüfungen sollten am Nachmittag oder in den Ferien abgelegt werden.

Darüber hinausgehende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen vor und nach den Ferien liegen in der Entscheidungsbefugnis des Schulleiters. SchG §43 (3)

Schutz der Gesundheit gemäß des Schulgesetzes

Zum Schutz der Gesundheit ist folgendes strengstens verboten:

•    Rauchen
•    Trinken alkoholischer Getränke
•    Genuss von Rauschmitteln
•    Mitnahme von gefährlichen Gegenständenwie z.B. Waffen und deren Attrappen

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Die Schüler bestätigen die Kenntnisnahme der Schulordnung zu Beginn eines jeden Schuljahres durch Unterschrift.